Rezeptbestellung

Redaktion: Dres. med. P. Kurz/T. Tsobanelis | Erstellt: 25.11.2014, 

Letzte Änderung: 05.12.2022, 

nächste Prüfung: 01.06.2023

Eine Rezepterstellung (als Wiederholungsrezept) ist im laufenden Quartal nur nach Vorlage Ihrer Versichertenkarte oder eines Überweisungsscheines möglich. Bitte Name des Präparates, die Dosis, die Packungsgröße und ggf. die PZN-Nummer angeben.

 

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